Neue PCs wurden angeschafft, alte PCs und Notebooks wurden ersetzt. Der Datenschutz erfordert eine sichere Datenlöschung der Alt-Daten.
Bei der Neuanschaffung oder der Ausschreibung von neuen IT-Systemen stellt sich für manches Unternehmen die Frage, wohin mit den "alten" IT-Systemen. So werden diese, für gewöhnlich nach erfolgter Datenlöschung, den eigenen Mitarbeitern zum Kauf angeboten oder durch das zuständige Systemhaus im Rahmen des Neuerwerbs fachgerecht entsorgt. Doch was bedeutet "fachgerecht" im Sinne des Datenschutzgesetzes ?
Jedes Unternehmen wird hierbei durch den Gesetzgeber (Bundesdatenschutzgesetz / BDSG, bzw. ab 2018 DSVGO / ITGPR ) in die Pflicht genommen dafür zu sorgen, dass der Alt-Datenbestand auf den zu entsorgenden PCs und Servern, sicher gelöscht wird und somit nicht wieder rekonstruiert werden kann. §3 Absatz 4.5 des Bundesdatenschutzgesetzes beschreibt das Löschen von Daten als "Unkenntlichmachung". In DIN44300 wird von "Datenvernichtung" gesprochen, wobei eine genauere rechtliche Definition bislang nur recht global formuliert wurde.
Abhilfe schafft hier die neue DIN-Norm 66399 und die DIN SPEC66399-3.
Übersicht über die Verfahren zur sicheren Lösung und Vernichtung von Daten:
1. Löschverfahren die eine Weiterverwendung des Datenträgers erlauben ( Löschen durch Überschreiben einzelner Partitionen und Dateien )
Bei diesem Punkt darf trefflich gestritten werden, sicherlich ist es möglich die Dateninhalte einer Festplatte durch x-faches Überschreiben des Datenträgers dauerhaft und sicher zu löschen, jedoch wird oft übersehen, dass eine entsprechende Datenlösch-Software üblicherweise nicht in der Lage ist, die ebenfalls auf dem Datenträger enthaltenen Firmware-Informationen zu löschen, bzw. zu überschreiben. Somit ist eine rekonstruktionssichere Datenlöschung im sprichwörtlichen Sinne des BDSG eigentlich nicht erfüllt. Andererseits handelt es sich bei den im Firmwarebereich (N-List) gespeicherten Nutzerdaten in der Regel nur um Datenfragmente, welche ursprünglich aus defekten Sektoren stammen. Eine Datenlöschung sollte somit auch die "Bereiche" einer Festplatte umfassen, die für eine handelsübliche Löschsoftware nicht adressierbar ist.
2. Verfahren die eine Weiterverwendung des Datenträgers unterbinden. ( Physikalische Zerstörung und Vernichtung des Datenträgers / Degaussing, bzw. "Entmagnetisierung" )
Basierend auf einer US-Richtlinie des CMRR (Center of Magnetic Research) und der Empfehlung 800-88 des NIST (National Institute for Science and Technology) ist eine komplette rekonstruktionsfreie Zerstörung eines HDD-Speichermediums erst dann gegeben, wenn die physikalische Partikelgröße der zerstörten Datenträgeroberfläche kleiner ist, als der physikalische Platz, den ein 512kB Datenblock belegt. In der Praxis sprechen wir somit von einer Ziel-Partikelgröße von 0,5 - 0,1mm².
2.2 Entmagnetisierung (Degaussing) des Datenträgers
Bei der Entmagnetisierung einer Festplatte werden die magnetischen Eigenschaften mittels eines starken Magnetfeldes unbrauchbar gemacht. Hierbei spricht man von "Degaussing". Die Platte ist danach nicht mehr funktionsfähig. In der Praxis ist das endgültige zerstören von Festplatten der Entmagnetisierung des Mediums vorzuziehen, da für das Shreddern oder die Zerkleinerung von ferromagnetischen Datenträgern weniger Zeitaufwand erforderlich ist. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Entsorgung des zerkleinerten Materials, im Gegensatz hierzu, bereits häufig im Preis integriert ist. Die Entmagnetisierung von Datententrägern wie Speicherbändern oder Festplatten ist somit eigentlich nicht mehr zeitgemäß, da sie den Anforderungen der Masse an Datenträgern im modernen Unternehmen einfach nicht mehr genügt. Zudem handelt es sich bei Degaussern um ein Einbahnstraßenprodukt, da sie lediglich auf Magnetbänder und Festplatten anwendbar sind, nicht jedoch auf zukunftsorientierte NAND-Flash Datenträger wie SSD, Speicherkarte oder USB Stick die Ihre Informationen in Form von elektronischen Zuständen speichern.
Ein weiterer Nachteil von Degaussern ist die kapazitäre Deckelung, hinsichtlich der zerstörbaren Datendichte / Datenträger. Die Magnetfelder, die in einem Degausser erzeugt werden, reichen von der Magnetfeld-Stärke her immer nur bis zu einer bestimmten maximalen Kapazität an TB. Die stetig wachsende Kapazität von Festplatten sorgt hierbei dafür, dass ein Degausser-Hersteller bei zukünftigen höheren Speicherkapazitäten für seine Geräte nicht mehr garantieren kann, dass die hierauf enthaltenen Daten einwandfrei vernichtet werden können und im Umkehrschluß bedeutet dies kürzere Investionszyklen in neue Degausser, die den aktuellen Stand der Technik abbilden.