Für einen Kunden, der einen Verlust seiner Daten zu beklagen hat und ein professionelles Labor zur Datenrettung sucht, ist der Markt aufgrund der Fülle der Anbieter ziemlich unübersichtlich. Nicht nur dass einige Anbieter mit "Ab"-Preisen operieren, die völlig uptopisch niedrig sind, auch einige Klauseln innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) sind mit größter Vorsicht zu genießen. Denn hier trennt sich die Spreu zwischen seriösen Anbietern und solchen Anbietern, die jegliches Risiko auf den Kunden abwälzen wollen. Worauf sie innerhalb der "AGB" in der Datenrettung achten sollten, erklären wir Ihnen im nachfolgenden Beitrag.
"Die wirkliche Güte und Qualität eine Dienstleisters wird erst dann ersichtlich wenn es zu Problemen kommt", sagt Martin Eschenberg, verantwortlich für das Marketing bei KUERT Datenrettung in Bochum.
Fallstricke in den AGB zur Datenrettung erkennen
Als Labor betrachten wir die Webseiten und Angebote unsere Mitbewerber naturgemäß mit etwas anderen Augen und sehr viel detaillierter, als es beispielsweise ein Kunden tun würde. Und durch unsere Zusammenarbeit mit IT-Gutachtern und IT-Sachverständigen wissen wir sehr genau, welche Unternehmen eine gute Qualität abliefern und welche Anbieter einen eher fragwürdigen Ruf genießen.
Unternehmen mit fragwürdigem Ruf erkennt man häufig sehr leicht an übertriebenen Versprechungen wie der Angabe von Erfolgsquoten über 90% und natürlich auch an bestimmten Klauseln innerhalb ihrer AGB. Hier einige Beispiele im Originaltext, bei denen wir die Unternehmensbezeichnung verallgemeinert haben, mit ergänzender Erläuterung was dies im Klartext bedeutet:
Stornierung / Rücktrittsrecht nach Beauftragung der Analyse
Wünscht der Kunde nach Versand der Auftragsbestätigung und vor Durchführung weiterer Bearbeitungsschritte eine Stornierung des erteilten Analyseauftrags, so hat der Kunde ausschließlich schriftlich per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall wird der Analyseauftrag kostenfrei storniert. Sobald weitere Bearbeitungsschritte durch den Anbieter durchgeführt worden sind (z.B. Beauftragung Logistikpartner), ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Ein Kunde der ein Formular zur Analyse ausfüllt und es sich anders überlegt, wird nicht mehr aus dem Vertrag gelassen, sobald der Logistikpartner (z.B. bei Abholung) beauftragt worden ist.
Hinweis auf das Widerrufsrecht
Wenn auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen wurde,
- (a) entfällt das Widerrufsrecht zum Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung der Dienstleistung,
- (b) ist bei unvollständiger Erfüllung der Dienstleistung im Widerrufsfall ein anteiliges Entgelt für die erfolgte Dienstleistung zu bezahlen.
Ist Pkt. 5.2. Abs. (b) zutreffend und handelt es sich bei der Dienstleistung um einen Auftrag zur Datenrettung, so erhält der Verbraucher als anteiliges Entgelt 55 Prozent der geleisteten Datenrettungskosten laut Rechnung zurück, welche dem Verbraucher auf sein Konto gutgeschrieben werden.
Im Klartext ruht der Datenrettungsfall 14 Tage, sofern der Kunde nicht explizit auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Verzichtet er und scheitert die Rettung oder ist sie unvollständig so muss er 45% der Datenrettungskosten zahlen, für nichts versteht sich.
Zahlungen vor Beginn der Dienstleistung
Beginn Datenrettungsprozess: Nach Auftragsannahme zur Datenrettung durch den Kunden erhält dieser umgehend die Rechnung über die gesamten Datenrettungskosten laut akzeptiertem Angebot zur Begleichung. Im Regelfall beginnt der Anbieter erst unverzüglich nach Zahlungseingang mit dem Datenrettungsprozess.
Einfach formuliert, beginnt der Anbieter erst nach festgestellten Zahlungseingang mit der eigentlichen Dienstleistung. In Szenarien in denen jeder Tag zählt, insbesondere bei Datenrettungen für Unternehmen, ist diese Klausel sehr kontraproduktiv und unseriös. Stellen Sie sich vor Sie nutzen Ihr KFZ geschäftlich und müssen die komplette Instandsetzung zahlen noch bevor Sie wissen ob das Fahrzeug wieder fahren wird oder nicht.
Pflichten des Kunden
Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben, die nicht den vollständigen Dateipfad wie beschrieben beinhalten, hat der Kunde kein Recht im Nachhinein Ansprüche über fehlende Dateien zu stellen, und der Anbieter behält sich das Recht vor die Datenrettung als erfolgreich einzustufen.
In anderern Worten: Versäumt es der Kunde exakt darzulegen, welche Dateien- und Pfade für Ihn höchst wichtig sind, dann hat er kein Recht auf Nachbesserung, schlimmer noch: Der Anbieter darf berechnen und zwar selbst dann wenn das Ergebnis für den Kunden nicht zufriedenstellend ist.
Dateiliste
Lehnt der Kunde die Dateiliste innerhalb der angegebenen Frist schriftlich ab, übernimmt der Datenretter 55 Prozent der geleisteten Datenrettungskosten laut Rechnung, welche dem Kunden auf sein Konto gutgeschrieben werden.
Das Szenario: Die Dateiliste enthält nicht die vom Kunden gewünschten Daten und er bricht an dieser Stelle die Dienstleistung ab oder die gewünschten Daten sind schlichtweg nicht wiederherstellbar. Exakt gesagt: Bekommt es der Anbieter, bzw. das Labor es nicht hin, dann berechnet er dem Kunden 45% des Datenrettungspreises ohne ein Ergebnis zu liefern. In der Regel ist man hierbei schnell im Bereich von 500 bis 1000,- EUR für NICHTS. Zum Vergleich: Die reinen Material- oder Ersatzteilkosten für die Datenrettung von Festplatten liegen in solchen Fällen im Durchschnitt bei 200,- EUR, somit ist es sehr offensichtlich dass hier noch übertrieben Gewinn generiert wird, obwohl keine erbrachte Leistung gegenübersteht.
Unrettbare Daten
Sollten sich die verlorenen Daten trotz des positiven Ergebnisses der Analyse und trotz eingehender Bemühungen seitens des Anbieters im Zuge der Datenwiederherstellung als nicht rettbar herausstellen, übernimmt der Anbieter 55 Prozent der geleisteten Datenrettungskosten laut Rechnung, welche dem Kunden auf sein Konto gutgeschrieben werden.
Auch hier wird der Kunde abgezockt und zahlt im Endeffekt hunderte von Euros für eine nicht erbrachte Dienstleistung.
Erfolgreiche Datenrettung trotz beschädigter Daten
Korrupte Datenbestände haben keinen Einfluss auf die Einstufung einer Datenrettung als erfolgreich oder nicht, d.h. bei Wiederherstellung der Daten gilt die Datenrettung in jedem Fall als erfolgreich, selbst wenn die geretteten Daten korrupt sind.
Verstehen sie jetzt wie unseriöse Datenretter auf eine Erfolgsquote von 90 % + x kommen und warum wir seit Jahren davor warnen ? Sind die geretteten Daten beschädigt, dann ist dies trotzdem ein Erfolg und der Kunde wird verpflichtet zu zahlen, obwohl er die Daten nicht nutzen können wird. Solche eine Definition ist perse verbraucherfeindlich.
Bestpreisgarantie
Ein Anbieter definiert innerhalb seiner ohnehin schon halsabschneiderischen und juristisch fragwürdigen AGB eine "Bestpreisgarantie", bei der er sich unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, den gleichen Preis eines günstigeren Anbieters zu berechnen. Namentlich benannt hierbei sind Kroll Ontrack, KUERT Datenrettung, Stellar, Attingo und zwei weitere Anbieter.
Wenn Sie sich bis hierher durchgelesen haben, dann sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass es nicht nur große Unterschiede der einzelnen Anbieter hinsichtlich der Ausgestaltung der AGB gibt, sondern auch in der Art der Philosophie, Unternehmensführung und technischen Ausstattung. Jedes der oben benannten Rettungsunternehmen ist bekannt für hohe Qualitätsstandards, modernste Ausstattung sowie transparente und kundenfreundliche Klauseln. Eine "Bestpreisgarantie" hilft nicht, wenn sich der Kunde dadurch fragwürdigen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines fragwürdigen Anbieters unterwirft.
Dauer der Datenrettung
Der Anbieter schuldet im Rahmen des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages nicht den Erfolg einer tatsächlichen Wiederherstellung der Daten. Der Anbieter kann insbesondere keine verbindliche Zusage über die tatsächliche Dauer der Analyse und der Datenrettung geben oder darüber, ob Daten tatsächlich wiederhergestellt werden können. Aussagen des Anbieters zur Dauer sind unverbindlich und begründen keine Rechtspflicht zur Einhaltung eines Liefertermins. Es handelt sich bei einer Datenrettungsdienstleistung um hochtechnologische, komplexe Verfahren, bei welchen die genaue Dauer lediglich abzuschätzen ist.
Eine Einschränkung zur Dauer der Datenrettung innerhalb der AGB findet sich oftmals überall dort, wo auf den Webseiten großspurig damit geworben wird, bzw. der Eindruck erweckt wird, man könne jegliche Art von Datenverlust innerhalb von 24 bis 48 Std. lösen. Das ist natürlich Quatsch, denn es gibt viele unterschiedliche Faktoren welche einen direkten Einfluß auf die Dauer der Datenrettung haben. Zu nennen wären hier die Speicherkapazität des Datenträgers, die Art und Schwere des Defekts, die Art der zu rettenden Daten, etc.
Grundsätzlich gilt: Seriöse Anbieter versprechen Ihnen grundsätzlich nichts und informieren sie transparent und umfänglich über die exakten Kosten der Datenrettung (Kosten der Datenrettung + Ersatzteile + Zieldatenträger). Sie informieren und formulieren objektiv und vermeiden jegliche Art von Spielereien hinsichtlich der Erwartungshaltung Ihrer Kunden á la: "Ja, können wir in jedem Fall retten, schicken Sie ruhig ein".