Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Datenschutzrichtlinie,
Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitungsvertrag der

Kuert Datenrettung Deutschland GmbH
  1. Allgemeines
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Erbringung von Dienstleistungen der Kuert Datenrettung Deutschland GmbH, nachfolgend als „KUERT“ bezeichnet, mit Sitz am Südring 23, 44787 Bochum, eingetragen im Handelsregister Bochum unter HRB 7566.
    • KUERTs Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    • Der Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung gegenüber KUERTs Kunden auf Grundlage und im Umfang der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, die mit dem Kunden getroffen werden. Der Vertrag kommt durch Übermittlung des Analyseauftrags / Datenrettungsauftrags durch den Kunden zustande. KUERT ist berechtigt, die Annahme von Kundenaufträgen abzulehnen.
    • Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sondervereinbarungen können getroffen werden, bedürfen jedoch der Schriftform und sind nur wirksam, wenn sie von KUERT vor der Auftragsausführung schriftlich bestätigt wurden.
    • KUERTs Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Erbringung KUERTs Dienstleistung regelt, ist Bestandteil dieser AGB.
    • Mit der Zustimmung zu diesen AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. Die Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe an den Kunden, erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und gemäß KUERTs Datenschutzerklärung.
  1. Analyse
    • KUERT führt die Analyse / Untersuchung des Datenträgers auf Grundlage des im Vorfeld durch den Kunden erteilten Analyseauftrags durch. Hierfür können ausschließlich die Online Analyse-Anmeldung über die KUERT-Webseite, oder das aktuell gültige PDF-Formular zur Analyse-Anmeldung genutzt werden. Ob andere Formen der Auftragserteilung zur Analyse akzeptiert werden, entscheidet einzig KUERT. In diesem Fall bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens KUERT (i. d. R. per Email).
    • Mit der Anmeldung der Analyse wird der Analyseauftrag an KUERT vergeben, der Kunde sichert zu, alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben und dass er zur Verfügung über sämtliche angemeldeten / eingereichten Datenträger, sowie der darauf gespeicherten Daten, berechtigt ist. Ist der Auftraggeber (Kunde) nicht der Eigentümer der Daten oder des Datenträgers, versichert er, dass er von dem Eigentümer beauftragt und bevollmächtigt wurde, die Leistungen der KUERT in seinem Namen in Anspruch zu nehmen.
    • Nach Erhalt der Analyseanmeldung wird eine Auftragsnummer / Identifikationsnummer von KUERT vergeben und dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Für jedwede Auskunft zur beauftragten Analyse / Datenrettung ist die von KUERT angegebene Auftrags- / Identifikationsnummer erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich, die Auftrags- / Identifikationsnummer vertraulich zu behandeln und darf sie nur auf eigenes Risiko an Dritte weitergeben. KUERT haftet nicht für daraus resultierende Schäden, es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
    • Die Einreichung / Einsendung, sei es durch den Auftraggeber selbst oder aber durch Dritte, kann nur unter der Angabe der Auftrags- / Identifikationsnummer erfolgen. Anderenfalls kann KUERT die Annahme von Datenträgern verweigern.
    • Bei persönlicher Einreichung von Datenträgern kann KUERT die Vorlage eines Personalausweises / Reisepasses verlangen, um den Auftrag oder den Datenträger anzunehmen.
    • Der Erhalt des Datenträgers Zubehörs sowie Zieldatenträgers wird schriftlich von KUERT bestätigt (Eingangsprotokoll wird per E-Mail zugesandt). Bei persönlicher Einreichung von Datenträgern und Zubehör wird dem Kunden eine Quittung (Annahmeprotokoll) erstellt und übergeben.
    • Bei verschlüsselten Datenträgern (z. B. mit Bitlocker) muss der Kunde die für die Analyse / Datenrettung erforderlichen Software- / Hardwaretools und Kennwörter auf KUERTs Anfrage bereitstellen.
    • Die Analyse wird entsprechend der gewählten Servicestufe (Kosten gem. der gültigen Preisliste) und der Angaben aus dem Analyseauftrag durchgeführt. KUERT übernimmt keine Haftung für Fehler / Schäden die aufgrund unrichtiger oder unzureichender Angaben entstehen.
    • Bei physisch beschädigten Datenträgern ist die Öffnung des Speichermediums zur Analyse / Untersuchung (Festplatten ausschließlich im Reinraum) meist unumgänglich, daher setzt KUERT die Zustimmung zur Öffnung des Datenträgers voraus. Der Kunde erkennt an, dass dadurch etwaige Garantieansprüche der Händler / Hersteller erlöschen (verfallen) können.
    • Die Analyse / Untersuchung wird hinsichtlich KUERTs Möglichkeiten der Datenrettung durchgeführt.
  • Während der Analyse wird der Datenträger untersucht, Zubehör / Hardware (z.B. externe Gehäuse, Laptops, DVD-Player oder sonstiges) wird nicht überprüft. Sollte KUERT feststellen, dass eingereichtes Zubehör / Hardware für die Analyse / Datenrettung doch notwendig ist, kann KUERT dieses im Einzelfall ebenfalls untersuchen oder verwenden.
  • Datenträger sollten vom Kunden grundsätzlich ohne Zubehör / Hardware eingereicht werden.
Sollte der Datenträger in Zubehör / Hardware verbaut (z.B. in externem Gehäuse, Laptop, DVD-Player oder sonstiges) bei KUERT eintreffen, entscheidet KUERT nach eigenem Ermessen, ob der Datenträger ausgebaut wird oder nicht und kann die Analyse / Datenrettung verweigern. Sollte Zubehör / Hardware für die Analyse / Datenrettung benötigt werden, kann KUERT diese nachträglich anfordern.
  1. Analysebericht / Angebot
    • Nach Abschluss der Analyse erstellt KUERT einen Analysebericht und sendet diesen per E-Mail an den Kunden.
    • Bestandteile des Analyseberichts sind: Untersuchungsergebnis mit Diagnosestellung, Prognose sowie gegebenenfalls ein Angebot zur Datenrettung.
    • Die Prognose ist keine Garantie für das Gelingen der Datenrettung. KUERT übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend die Gewähr für die Wiederherstellung aller Daten oder Teilen davon. KUERT gibt keine weiteren Garantien in Bezug auf die Anwendbarkeit oder volle Funktionsfähigkeit der Daten.
    • KUERT kann die Datenrettung auf Erfolgsbasis anbieten. Ein Erfolg der Datenrettung ist in diesem Fall nicht geschuldet.
    • Als Erfolgsbemessungsgrundlage gelten die vom Kunden in der Analyseanmeldung in Abschnitt „wichtige zu rettende Daten“ gemachten Angaben oder die mit dem Analyseauftrag schriftlich mitgeteilten wichtigen Daten. Sofern bezüglich der wichtigen Daten keine Angaben gemacht worden sind, gelten sämtliche Daten des Speichermediums als Erfolgsbemessungsgrundlage (sofern nicht anders in schriftlicher Form vereinbart).
    • Das Angebot beinhaltet den verbindlichen Datenrettungspreis und weitere anfallende Kosten bei Rettbarkeit / Nicht-Rettbarkeit. Werden Ersatzteile benötigt, werden die möglichen zusätzlichen Kosten entsprechend aufgeführt.
    • Das Angebot ist, sofern nicht schriftlich anders von KUERT mitgeteilt, 30 Tage gültig.
    • Bietet KUERT mit dem Analysebericht keine Datenrettung an, wird der Datenträger entsprechend der vom Kunden gemachten Angaben in der Analyseanmeldung / dem Analyseauftrag zurückgesandt oder datenschutzkonform zerstört.
    • Sollten seitens des Kunden keine expliziten Angaben diesbezüglich gemacht worden sein oder auf Nachfrage von KUERT keine Rückmeldung erfolgen, sendet KUERT den Datenträger nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab Versand des Analyseberichts auf Kosten des Kunden zurück.
  1. Auftrag zur Datenrettung
    • Der Kunde kann auf der Grundlage des KUERT-Analyseberichts eine Datenrettung beauftragen oder das Angebot ablehnen.
    • Sowohl die Auftragserteilung als auch die Ablehnung bedürfen einer Schriftform. Hierfür kann das, im Analysebericht enthaltene, Formblatt genutzt oder der Auftrag per E-Mail erteilt werden. Mit der schriftlichen Auftragserteilung stimmt der Kunde sämtlichen im Angebot genannten Konditionen zu.
    • KUERT gewährt dem Kunden eine 30-tägige Entscheidungsfrist und bewahrt die zur Datenrettung notwendigen Informationen, sowie den Datenträger (samt eingereichter Hardware / Zubehör) auf. Sollte der Auftrag innerhalb dieser 30 Tage nicht erteilt / abgelehnt werden, kann KUERT den Datenträger kostenpflichtig an den Kunden zurücksenden. Anschließend kann eine Datenrettung nur nach erneuter Analyse des betreffenden Datenträgers beauftragt werden.
    • Wird das Angebot zur Datenrettung durch den Kunden abgelehnt, kann der Kunde im Zuge dessen mitteilen, ob er den Datenträger zurückerhalten möchte oder KUERT diesen datenschutzkonform (entsprechend der Schutzklasse 2 (H4, S2, O3, T4, E3)) entsorgen soll (Rückversand- / Entsorgungskosten gemäß der Preisliste / Analysebericht). Werden mit der Ablehnung des Angebots keine expliziten Angaben diesbezüglich gemacht, wird der Datenträger entsprechend der vom Kunden gemachten Angaben in der Analyseanmeldung / dem Analyseauftrag zurückgesandt oder datenschutzkonform entsorgt.
    • Sollten seitens des Kunden keine expliziten Angaben diesbezüglich gemacht worden sein oder auf Nachfrage von KUERT keine Rückmeldung erfolgen, sendet KUERT den Datenträger nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen nach Ablehnung des Angebots auf Kosten des Kunden zurück.
    • Mit Beauftragung der Datenrettung gehen die Parteien einen verbindlichen Vertrag ein, dessen wesentlicher Bestandteil die Angaben des vorab getätigten Analyseauftrags sind. Dies betrifft ebenfalls die Angabe der wichtigsten Daten, welche als Erfolgsbasis gelten. (siehe Punkt 3.5)
    • Mit Beauftragung der Datenrettung wird KUERT vom Kunden ausdrücklich aufgefordert, unverzüglich mit der Ausführung der Datenrettungsprozessen zu beginnen. Gemäß §312g Abs. 2 BGB ist der Vertrag somit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht erlischt.
    • Sobald die Auftragserteilung erfolgt, kann der Vertrag seitens des Kunden nicht mehr geändert werden. Der Auftraggeber ist grundsätzlich auch der Rechnungsempfänger.
  1. Datenrettung
    • KUERT führt die Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und Sachkenntnis aus. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt KUERTs fachmännischen Ermessen überlassen.
    • Stellt KUERT während der Datenrettung fest, dass der Auftrag, nicht wie vereinbart ausführbar ist, so kann KUERT vom Vertrag zurücktreten oder dem Kunden eine mögliche Abänderung des Auftrags anbieten.
    • KUERT wird während des Datenrettungsprozesses den Kunden über die Fortschritte und den aktuellen Stand der Bearbeitung nach eigenem Ermessen informieren.
    • Wird die Datenrettung erfolgreich ausgeführt, erstellt KUERT eine Liste der geretteten Daten, auf die der Kunde über einen sicher generierten, passwortgeschützten Link zugreifen kann. KUERT sendet dem Kunden den Link zur Dateiliste mit dem entsprechenden Passwort per E-Mail zu.
    • Die Dateiliste dient der Überprüfung des Rettungsergebnisses durch den Kunden hinsichtlich der, bereits im Analyseauftrag gemachten, Angaben bezüglich der zu rettenden Daten.
    • KUERT kann in bestimmten Fällen, je nach Art der Daten-Wiederherstellung, auf die Erstellung der Dateiliste verzichten, in dem Fall wird dem Kunden eine andere Art der Überprüfung der geretteten Daten angeboten.
    • Die Datenrettung gilt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, als erfolgreich abgeschlossen, wenn Daten gemäß der im Angebot genannten Datenrettungsquote wiederhergestellt werden konnten. Diese Quote bezieht sich auf die vom Kunden in der Analyseanmeldung in Abschnitt „wichtige zu rettenden Daten“ gemachten Angaben oder die mit dem Analyseauftrag schriftlich mitgeteilten wichtigen Daten. Sofern vom Kunden diesbezüglich keine Angaben gemacht worden sind und auch bis zur Beauftragung der Datenrettung vom Kunden nicht ergänzt worden sind, bezieht sich die Datenrettungsquote auf sämtliche auf dem Speichermedium befindlichen Daten.
    • Die Datenrettung gilt ebenso also erfolgreich abgeschlossen, wenn sich die vom Kunden angegeben wichtigen Daten nachweislich nicht auf dem Speichermedium befunden hatten (bspw. aufgrund von Einreichung des falschen Datenträgers durch den Kunden möglich) und KUERT Daten gemäß der im Angebot genannten Datenrettungsquote wiederhergestellt hat.
    • Die Datenrettungsquote wird mit der Dateiliste nachgewiesen. Die Dateiliste gilt somit als Nachweis der erbrachten Leistung seitens KUERT.
    • Bei einer Abweichung der geretteten Daten von der im Angebot angegebenen Datenrettungsquote bis 10% erfolgt keine Minderung des vereinbarten Preises. Bei einer höheren Abweichung kann KUERT vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Kunde einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt.
    • KUERT garantiert nicht, dass bei der Wiederherstellung die originalen, ursprünglichen Ordner-/Dateistrukturen vorhanden sein werden.
    • KUERT prüft lediglich quantitative Unterschiede und die Korrektheit der Dateiheader. Die Header der geretteten Dateien werden durch ein spezielles Softwareverfahren überprüft. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen untersucht KUERT grundsätzlich weder Inhalte noch muss KUERT die persönlichen Daten kennen um die Datenrettung erfolgreich abzuschließen.
Sollte KUERT im Einzelfall eine stichprobenartige Überprüfung der Inhalte dennoch für notwendig erachten, ist KUERT berechtigt diese vorzunehmen.
  • KUERT gibt keine weiteren Garantien in Bezug auf die Anwendbarkeit, volle Funktionsfähigkeit oder dafür, ob alle durch KUERT wiederhergestellten Daten für den Auftraggeber von Nutzen sind, obwohl die Daten nach einer Datenrettung 100% logisch in Ordnung zu sein scheinen.
  • Wird die Datenrettung erfolgreich abgeschlossen, ist KUERT berechtigt die Datenrettung entsprechend der im Angebot genannten Kosten in Rechnung zu stellen.
  • Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Dateiliste keine schriftlichen Einwände, gilt der Auftrag als erfüllt und die Datenrettung somit als erfolgreich abgeschlossen.
  1. Fertigstellung, Zieldatenträger
    • KUERT händigt dem Kunden grundsätzlich alle geretteten Daten aus, welche in der Dateiliste abgebildet worden sind.
    • Die geretteten Daten werden auf einen separaten Datenträger zwecks Übergabe/ Auslieferung übertragen, niemals auf dem zur Datenrettung eingereichten Datenträger, auch dann nicht, wenn dieser vollfunktionsfähig wäre.
    • KUERT wird dem Kunden, entsprechend der geretteten Datenmenge, einen Zieldatenträger ausreichender Kapazität anbieten und die Kosten hierfür mitteilen. Der Kunde kann alternativ nach Absprache mit KUERT innerhalb von 14 Tagen selbst einen Datenträger zur Verfügung stellen, falls dieser nicht bereits mit dem defekten Datenträger eingereicht worden ist. Der Zieldatenträger muss ausnahmslos unverschlüsselt und leer sein. Bei nicht leeren oder verschlüsselten Datenträgern kann KUERT die Sicherung auf ein solches Medium verweigern.
    • Reicht der Kunde einen eigenen Zieldatenträger zur Übermittlung geretteter Daten ein, kann KUERT einen späteren problemlosen und störungsfreien Zugriff durch den Kunden auf diesen Zieldatenträger und die gespeicherten Daten nicht garantieren.
    • Sollte der vom Kunden eingereichte Zieldatenträger durch KUERT als fehlerhaft / beschädigt beurteilt werden, wird KUERT diesen zur Übermittlung der Daten nicht verwenden. KUERT ist dann berechtigt stattdessen einen Zieldatenträger ausreichender Kapazität zu nutzen und an den Kunden zu berechnen.
    • Nach Möglichkeit wird der Zieldatenträger entsprechend dem Kundenwunsch formatiert. KUERT behält sich jedoch das Recht vor, die Formatierung frei zu wählen.
    • Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ist der Zieldatenträger grundsätzlich kein bootfähiges Bei systemrelevanten Daten ist der Kunde für die Einbindung in die Ursprungsumgebung selbst verantwortlich.
    • Die Zieldatenträger werden von KUERT vor dem Versand / der Übergabe an den Kunden aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen verschlüsselt.
    • KUERT behält sich das Recht vor, die Verschlüsselungssoftware zu wählen.
    • Das Passwort zur Entschlüsselung des Zieldatenträgers wird dem Kunden in einer separaten E-Mail zugesandt.
    • KUERT kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hin (bedarf der Schriftform) nach eigenem Ermessen auf eine Verschlüsselung des Zieldatenträgers verzichten. In diesem Fall haftet KUERT jedoch nicht für daraus resultierende Schäden, dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
    • KUERT kann zudem einen verschlüsselten Download der Daten ohne Mehrkosten vom eigenen, gesicherten Server oder einer Cloud seiner Wahl anbieten. Die Entscheidung, ob die Übermittlung der Daten per Download oder mittels Zieldatenträger erfolgt, obliegt weiterhin dem Kunden.
  1. Zahlungsbedingungen
    • Wird die Datenrettung erfolgreich abgeschlossen, übermittelt KUERT, auf Grundlage der im Analysebericht genannten Kosten, die entsprechende Rechnung in elektronischer Form (per E-Mail) an den Kunden. Die Rechnung kann Einzelposten oder einen Pauschalbetrag umfassen.
    • Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich auf Vorkasse.
    • Ein Zahlungsziel kann in Einzelfällen vereinbart werden, bedarf jedoch der expliziten schriftlichen Zustimmung von KUERT.
    • Als Zahlungsart akzeptiert KUERT grundsätzlich nur die Überweisung auf das von KUERT mit Rechnungstellung mitgeteilte Konto. Abweichende Zahlungsarten bedürfen der expliziten schriftlichen Zustimmung von KUERT.
    • Eine Zahlung ist dann erfolgt, wenn die Forderung auf dem Konto von KUERT unwiderruflich gutgeschrieben worden ist. Unerlaubte Abzüge werden nachbelastet. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen gegen KUERT sind ausgeschlossen.
    • Bei Zahlungsverzug trotz mehrfach erfolgter Mahnung (dreifache schriftliche Zahlungserinnerung), hat KUERT das Recht die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen abzutreten. Die hieraus resultierenden Kosten trägt der Schuldner.
  1. Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt
    • Die Geräte und Daten bleiben jederzeit Kundeneigentum. KUERT hat keine Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte an ihnen (mit Ausnahme des Rechts auf Besitz und Nutzung Ihrer Geräte und Daten zur Erbringung der Dienstleistungen).
    • Bis zur endgültigen Zahlung bzw. unwiderruflichen Gutschrift auf dem Geschäftskonto von KUERT hat KUERT das Recht sowohl die Daten als auch die eingereichten Datenträger und sonstigen Geräte zurückbehalten. Somit steht KUERT bis zur endgültigen Bezahlung ein Pfandrecht (am Datenträger) zu.
    • Im Falle eines Rechtsstreits in Folge eines gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahrens aufgrund eines Zahlungsverzuges, behält sich KUERT das Recht vor, unter Einhaltung einer zweijährigen Frist ab Rechnungstellung, sämtliche geretteten Daten zu löschen, sowie die seitens des Kunden eingereichten Datenträger datenschutzkonform zu vernichten und sämtliche weiteren eingereichten Gegenstände zu entsorgen. Die Forderung für die erbrachte Leistung bleibt hingegen weiterhin bestehen.
  1. Übergabe / Versand
    • Gerettete Daten werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nur dann ausgehändigt / versandt, wenn die Zahlung des Rechnungsbetrags bereits erfolgt ist (siehe Punkt 7.5)
    • Der Zieldatenträger kann nach vorheriger Terminabsprache persönlich während der Öffnungszeiten im KUERT Kundenservice abgeholt werden.
    • Bei Abholung durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht des Auftraggebers erforderlich.
    • Bei persönlicher Abholung von Datenträgern kann KUERT die Vorlage eines Personalausweises / Reisepasses verlangen, um den Datenträger zu überreichen und anderenfalls die Übergabe verweigern.
    • Der Zieldatenträger kann mit einem Transportdienstleister versendet werden.
    • KUERT wählt den Transportdienstleister nach eigenem Ermessen aus.
    • Für Lieferverzögerungen oder Beschädigungen während des Transportes haftet KUERT nicht. Mit Übergabe der Datenträger an das jeweilige Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Organisation des Transportes (sowohl Abholung beim Kunden als auch Rücksendung) übernimmt KUERT ohne Gewähr.
    • Die Rücksendung des Original-Datenträgers erfolgt, falls nicht schriftlich anders vereinbart, gemäß den Angaben aus dem Analyseauftrag.
    • Bei fehlenden Angaben seitens des Kunden bezüglich der Rücksendung, wird der Datenträger aufgrund des Eigentumsrechts auf Kosten des Kunden zurückgesandt.
    • Nach Abschluss der Analyse / Datenrettung werden eingereichte Datenträger nicht in externe Gehäuse oder sonstige zusätzlich eingereichte Hardware / Zubehör (wie Laptops, DVD-Player oder sonstiges) zurückverbaut. Der Kunde erhält alle an KUERT übergebenen Wertgegenstände zurück.
    • Ist die Zustellung von Datenträgern und/oder weiteren Gegenständen durch den von KUERT beauftragten Kurierdienst nicht möglich (z.B. Paket kommt retour), wird KUERT den Kunden hierüber per Email informieren und gewährt eine Frist von 60 Tagen zur Klärung des Sachverhalts. Nach Ablauf der Frist kann KUERT den Datenträger auf Kosten des Kunden datenschutzkonform vernichten (siehe Punkt 11.5), die weiteren Gegenstände entsorgen und behält sich das Recht vor, die geretteten Daten zu löschen.
  1. Aufbewahrungs-/ Reklamationsfrist nach der Datenrettung
    • Nach Übergabe/ Versand des Zieldatenträgers oder Übermittlung der Zugangsdaten für den Download der Daten bewahrt KUERT eine Sicherheitskopie der geretteten Daten 14 Tage lang auf. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass im Falle von Verlust oder Beschädigung auf dem Versandweg keine neuerliche Datenrettung durchgeführt werden müsste.
    • KUERT gewährt dem Kunden eine Reklamationsfrist von 14 Tagen gezählt ab dem Folgetag der Übergabe / des Versands des Zieldatenträgers / der Zugangsdaten für den Download der Daten. Innerhalb dieser 14 Tagen hat der Kunde die zur Verfügung gestellten Daten zu überprüfen.
    • Etwaige Reklamationsansprüche oder Widersprüche bedürfen der Schriftform und müssen KUERT innerhalb der oben genannten Frist mitgeteilt werden.
    • KUERT verpflichtet sich die Beschwerde unverzüglich zu untersuchen.
    • Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, sind spätere Reklamationen ausgeschlossen.
    • Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist der Sicherheitskopie, oder aber nach Klärung und Abschluss der Reklamation, löscht KUERT die Sicherheitskopie der geretteten Daten unwiderruflich.
    • Der Kunde kann eine kostenpflichtige Verlängerung der Aufbewahrungsfrist beauftragen (siehe Preisliste). Die Verlängerung bedarf der Schriftform und muss bei KUERT innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe / Versand des Zieldatenträgers / der Zugangsdaten für den Download der Daten eingehen.
    • Nach Ablauf der Fristen haftet KUERT für keinerlei Probleme oder Schäden, die an den Daten, dem Datenträger oder im Zusammenhang mit diesen auftreten.
  1. Datenschutz
  • Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Dienstleistungserbringung gespeichert und verarbeitet werden.
  • Die Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe an den Kunden, erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz.
  • KUERT übernimmt die volle Verantwortung für die vertrauliche Behandlung der Daten des Kunden. Alle während der Ausführung dieses Vertrags erhaltenen Daten und Informationen werden seitens KUERT ausschließlich zum Zweck der Auftragsausführung innerhalb der Kuert Gruppe verwendet, welche die Kuert Datenrettung Deutschland GmbH sowie die Kürt Information Management & Data Recovery Co. umfasst. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist (z.B. Transportunternehmen (siehe Pkt. 9.5) / Buchhaltung) oder sich aus den gesetzlichen Pflichten ergibt.
  • KUERT ist berechtigt die Daten an Rechts- und Regulierungsbehörden zu übermitteln, um tatsächliche oder mutmaßliche Verstöße gegen geltende Gesetze oder Vorschriften zu melden.
  • Die Vernichtung von Datenträgern wird durch einen externen Dienstleister nach DIN 66399 Schutzklasse 2 (H4/ S2 / O3 / T4 / E3) durchgeführt. KUERT wählt diesen Dienstleister nach eigenem Ermessen aus.
  1. Haftungsausschluss
    • KUERT übernimmt keine Haftung für Verluste von Daten oder Profiten, eingeschlossen Versicherungskosten oder sonstige Kosten, auch wenn KUERT oder ein autorisierter Händler oder Vertreter Kenntnis vom möglichen Verlust oder Schäden haben sollte. KUERT haftet für verlorene Datenträger nur bis zur Höhe des Materialwertes des Datenträgers.
    • KUERT übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Datenträgers verursacht werden und die durch eine einfache fachmännische Kontrolle seitens KUERT nicht erkennbar sind, es sei denn, KUERT trifft ein Verschulden.
    • KUERT übernimmt keine Verantwortung für die physische oder sonstige Beschädigung oder Zerstörung der Geräte oder anderer Ausrüstung, die eintreten kann, oder den Verfall von Garantien.
    • KUERT haftet nicht für Schäden an zusätzlich eingereichter Hardware / Zubehör, welche durch Transport, Ausbau oder anderen Gründen entstehen.
    • Ferner übernimmt KUERT keine Haftung für Fehlbehandlungen, die aufgrund unrichtiger oder lückenhafter Informationen durch KUERT vorgenommen werden.
  1. Schriftform
    • Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  1. Erfüllungsort
    • Der Erfüllungsort ist KUERTs Geschäftssitz oder Labor der KUERT-Gruppe innerhalb der EU, das vom zuständigen Disponenten entsprechend der technischen Erfordernisse, Komplexität des Auftrags, als auch den Auslastungskriterien bestimmt wird.
  1. Gerichtsstand
    • Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von KUERT.
    • Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  1. Anwendbares Recht
    • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  1. Salvatorische Klausel
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

(Stand: August 2022)

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